Sollte es zu einer berechtigten Reklamation im Sinne der AVBs (Abschnitt Gewährleistung) kommen, ist das Vorgehen zur Abwicklung (RMA) wie folgt vorgesehen.
Für die Benachrichtigung von genua wenden Sie sich über die Ihnen bekannten Kommunikationswege (E-Mail, Telefon) an uns und teilen Sie uns die im folgenden aufgeführten Daten und Informationen mit:
- Seriennummer des betroffenen Systems, aufgedruckt auf den Haltegriffen an der Vorderseite des Gerätes und/oder als Aufkleber
- Fehlerbeschreibung, gegebenenfalls mit Angabe der betroffenen Teile
- Lieferadresse für die Anlieferung eines Austauschgerätes
- Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail, als Kontakt für die Abholung der defekten Hardware durch den Hardware-Lieferanten
- Unterliegen die Datenträger (Festplatten) dem Geheimhaltungsschutz?
- Mit wieviel/welchen Netzwerkkarten ist das Gerät bestückt?
Bei genua wird geprüft, ob die in den Kaufverträgen vereinbarte Garantie noch besteht.
Der Hardwarelieferant wird informiert.
Wurde eine NBD (next business day) Austauschlieferung vereinbart, schickt der Lieferant ein Austauschgerät zur Anlieferung am nächsten Tag (innerhalb der EU), vorausgesetzt, die Meldung des Kunden ist bis 12:00 Uhr bei genua eingegangen.
Der Kunde verpackt nach dem Gerätetausch das defekte Gerät in die Verpackung des Austauschgerätes. Der Lieferant meldet sich nach 1-2 Wochen, um die Abholung durchzuführen.
Bei Hardware vom Typ S und Si wird eine Rücksendemarke mitgeschickt. Diese bringt der Kunde an dem Paket an und informiert den darauf angegebenen Transporteur (innerhalb von 2 Werktagen) für die Abholung.
Bei defekten Netzteilmodulen oder defekten Festplatten in Einschubslots wird nur das betroffene Teil ausgetauscht.